§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 17strich1 Filmproduktion (nachfolgend „17strich1") und ihren Auftraggebern über die Produktion von Video- und Bewegtbildinhalten sowie damit verbundene Leistungen (z. B. Konzeption, Schnitt, Beratung).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, 17strich1 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 17strich1 nimmt keine Aufträge von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von 17strich1 sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform (auch per E-Mail) annimmt oder 17strich1 einen erteilten Auftrag bestätigt oder mit dessen Ausführung beginnt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Umfang und Inhalt der von 17strich1 zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge (z. B. zu Räumlichkeiten, Personen oder Material) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten von 17strich1; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(3) Innerhalb des beauftragten Rahmens besteht künstlerische und gestalterische Freiheit. Einwände gegen die künstlerische Umsetzung, die sich nicht auf eine Abweichung vom vereinbarten Auftrag stützen, berechtigen nicht zur Beanstandung. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen über den beauftragten Umfang hinaus, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

(4) Die Prüfung der wettbewerbs-, kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Zulässigkeit der Produktion (z. B. verwendete Marken, Aussagen oder Vergleiche) ist nicht Gegenstand des Auftrags; hierfür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§ 4 Termine und Verschiebungen

(1) Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt witterungs-, orts- oder personenbedingter Verzögerungen, die 17strich1 nicht zu vertreten hat. Dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

(2) Verschiebt der Auftraggeber einen vereinbarten Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, kann 17strich1 die dadurch entstandenen Mehrkosten (z. B. bereits disponierte Technik, Personal oder Reisekosten) in Rechnung stellen.

(3) Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen und mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, erstattet der Auftraggeber.

(4) Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Personen (z. B. Sprecher, Models, Schauspieler), deren Honorarforderung über dem von 17strich1 üblicherweise kalkulierten Honorar liegt, trägt er die dadurch entstehende Mehrkostendifferenz.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen oder einem Auftragswert von mehr als 2.000 Euro netto kann 17strich1 angemessene Abschlagszahlungen verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und dem Restbetrag nach Abnahme.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist 17strich1 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags von 17strich1 erstellten Werke (Bild-, Ton- und Videomaterial, Rohmaterial, Schnittfassungen, Konzepte, Drehbücher) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberschaft verbleibt bei 17strich1 bzw. den mitwirkenden Kreativen.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt 17strich1 dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der fertiggestellten Produktion ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Verwendungszweck (z. B. Website, Social Media, interne Kommunikation).

(3) Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus sowie eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform und werden gesondert vergütet.

(4) Rohmaterial (ungeschnittenes Filmmaterial) ist nicht Bestandteil der Lieferung und wird nur nach gesonderter Vereinbarung überlassen.

(5) Vorschläge, Anregungen oder eine sonstige Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

(6) 17strich1 ist auf Wunsch als Produktion zu nennen, soweit dies nach den Umständen der Nutzung üblich und zumutbar ist.

§ 7 Referenz- und Portfolionutzung

(1) 17strich1 ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Produktionen ganz oder in Ausschnitten unentgeltlich zu eigenen Werbe- und Portfoliozwecken zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Referenzlisten sowie in eigenen Social-Media-Kanälen, sofern der Auftraggeber dem nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich in Textform widerspricht.

(2) Auf begründeten Wunsch des Auftraggebers, etwa bei vertraulichen Projekten, verzichtet 17strich1 auf eine solche Nutzung oder vereinbart mit dem Auftraggeber einen späteren Veröffentlichungszeitpunkt.

§ 8 Rechte Dritter und Personenabbildungen

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Bildmaterial, Musik, Texte) sowie für alle im Rahmen der Produktion abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeitende, Veranstaltungsteilnehmer) die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen, insbesondere nach dem Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) und der Datenschutz-Grundverordnung.

(2) Der Auftraggeber stellt 17strich1 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen und nicht von 17strich1 zu vertreten sind.

§ 9 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) 17strich1 kann im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge unterstützend einsetzen, etwa zur Bild-, Ton- oder Schnittbearbeitung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die kreative und redaktionelle Verantwortung für die fertige Produktion verbleibt bei 17strich1.

(2) Stellt der Auftraggeber eigene Inhalte, Vorgaben oder Prompts für den Einsatz von KI-Werkzeugen bereit, gewährleistet er, dass hierfür die erforderlichen Rechte vorliegen, und stellt 17strich1 von Ansprüchen Dritter frei, die hierauf beruhen.

(3) Für KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte können nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) Kennzeichnungspflichten bestehen. Veröffentlicht der Auftraggeber die Produktion selbst, obliegt ihm die Prüfung und Umsetzung einer danach ggf. erforderlichen Kennzeichnung.

§ 10 Musik und weitere Lizenzen

(1) Für in der Produktion verwendete Musiktitel erwirbt 17strich1 die erforderlichen Lizenzen und gibt die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang an den Auftraggeber weiter. Unabhängig davon kann je nach Art der Nutzung, etwa bei öffentlicher Wiedergabe, eine gesonderte Anmeldung bei der GEMA erforderlich sein; hierfür ist der Auftraggeber im Rahmen seiner Nutzung selbst verantwortlich.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 12 Kündigung

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Leistung, gilt § 648 BGB: 17strich1 behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren hierfür folgende Pauschalierung des noch nicht erbrachten Leistungsanteils: 10 % bei Kündigung vor Beginn der Drehvorbereitung, 40 % bei Kündigung nach Beginn der Drehvorbereitung, aber vor dem Drehtermin, 80 % bei Kündigung nach dem Drehtermin. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines tatsächlich geringeren, 17strich1 der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Haftung und Mängel

(1) 17strich1 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von 17strich1 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Für Aufträge, die 17strich1 im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt, etwa die Buchung von Locations, Models oder Zulieferern, haftet 17strich1 nur für ein Verschulden bei der Auswahl, nicht für die Leistung des Dritten selbst.

(5) Offensichtliche Mängel soll der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von 17strich1.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.